Corona Arbeitschutzverordung

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Die 2. Änderungsverordnung der Arbeitschutzverordnung tritt am 1. Mai 2021 in Kraft und gilt bis 30.06.2021. Arbeitgeber sind verpflichtet auf Ihre Kosten den nicht im Homeoffice arbeitenden Mitarbeitern grundsätzlich einmal in der Woche ein Test anzubieten. Finden Sie weitere Ausführungen und eine Musterimpfbescheinigung für Arbeitgeber der Ernährungsindustrie in unserem Mitgliederbereich

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