Aloe Bestandteile vor dem Verbot

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Aleo-Emodin und Emodin und allen Extrakte, die diese Substanzen enthalten, sowie von Extrakten von den Blätter der Aloe, die Hydroxyanthrancenderivative (HAD) enthalten, sollen nach einem Verordnungsentwurf (hier)  in die verbotene Liste der EU 1925/2006 aufgenommen werden. Weitere Pflanzen stehen auf der Liste unter Beobachtung (siehe hier) ICADA hat eine Stellungnahme bei der Kommission eingereicht.

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